impressum / AGBs

AS-gartenhelfer

UID: CHE-432.643.612


Adresse

Waltensteinerstrasse 16

8418 Schlatt ZH


Geschäftsführer und Inhaber

spiess, andreas


PHONE: 076 454 75 39

E-MAIL: as-gartenhelfer@mail.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

AS-GARTENHELFER.CH ist eine Einzelfirma. 

Sie wird von mir, dem Mann : Andreas geführt und verwaltet. Hier beschreibe ich meine AGBs, welche meinen eigenen Rechtskreis bilden, in den jeder Mensch eintreten kann, der sich mit diesen AGBs stillschweigend, mündlich oder schriftlich einverstanden erklärt. Die AGBS werden laufend aktualisiert und veröffentlicht.

Grundlegendes:

  • Mein oberstes Gebot lautet: Schade nicht!
  • Es gilt der Grundsatz des gegenseitigen Respekts und der Eigenverantwortung.
  • Ich handele immer nach bestem Wissen und Gewissen und erkläre hiermit, keine Absichten zur eigenen Bereicherung oder einseitigen Vorteilsnahme gegenüber meinen Mitmenschen und Kunden resp. Geschäftspartnern zu haben.
  • Vorgespräche beim Kunden vor Ort sind gratis und sind Teil meiner Dienstleistung. Sie verpflichten den Kunden nicht, mir den Auftrag zu erteilen.
  • Wird mir ein Auftrag erteilt und ist dies auch nur in mündlicher Form, ist dieser verbindlich und es gelten die AGBs.
  • Konstruktive Kritik ist gewünscht und nehme ich jederzeit gerne an. Sie kann mir helfen meine Dienstleistungen qualitativ zu verbessern und eine hohe Zufriedenheit bei meinen Kunden zu erreichen.
  • Jeder macht mal Fehler. Sollte mir ein Missgeschick unterlaufen oder ich einen Schaden verursachen bin ich stehts gewillt einen Ausgleich zu schaffen. Dies kann z.B. das Beheben des Schadens, sofern es meine Möglichkeiten zulassen, ein Preisabschlag oder eine gratis Zusatzleistung beinhalten. Bei größeren Schäden bin ich Betriebshaftpflicht versichert.
  • Bei Uneinigkeit oder Unzufriedenheit gegenüber meiner Arbeitsleistung ist ein sachliches und informatives Gespräch geboten. Teile mir Deine Sicht der Dinge und Bedürfnisse mit. Beschimpfungen sind kontraproduktiv und zu unterlassen. Ein Konflikt wird immer miteinander gelöst. Üble Nachrede gegenüber anderen Kunden um mir willentlich zu schaden wird nicht geduldet und wird im Härtefall angezeigt und Schadensersatz geltend gemacht.

Aufträge / Vereinbarungen:

  • AS-GARTENHELFER.CH verzichtet im privaten Rahmen grundsätzlich auf schriftliche Verträge, können aber im Einzelfall abgeschlossen werden.
  • Mündliche Verträge, Vereinbarungen oder Auftragserteilungen sind genauso verbindlich wie in schriftlicher Form, egal ob auf Papier oder per E-Mail! Dies gilt im Privaten wie im Kommerziellen.
  • Verträge und Vereinbarungen werden in derselben Form widerrufen resp. gekündigt, wie sie abgeschlossen wurden.
  • Bei Widerruf gilt die Einhaltung einer Frist von 48h vor dem nächsten vereinbarten Termin, zwecks Planbarkeit.
  • Gründe müssen nicht angegeben werden, können aber hilfreich und dem Verständnis dienlich sein.
  • Sollten in deinem Auftrag bereits Einkäufe von mir getätigt worden sein, die Teil des widerrufenen Auftrags sind, wird der zeitliche Aufwand sowie das Material abgerechnet. Das Material kann nach Erhalt der Zahlung an meinem Standort in Saland abgeholt werden.

Tarife / Preise:

  • Die Tarife sind in einer Preisliste definiert und können jederzeit auf meiner Website www.as-gartenhelfer.ch eingesehen werden und stehen auch zum Download zur Verfügung.
  • Ich behalte mir das Recht vor, ggf. die Tarife anzupassen. Die Tarif-Anpassungen gelten jeweils ab dem Folgemonat. Werden Tarife während laufender Verträge angepasst, hat dies keinen Einfluss auf die laufenden Verträge. Die Anpassung erfolgt erst bei einer erneuten Auftragserteilung im Folgemonat und wird Dir, dem Kunden vorher kommuniziert.
  • Material, welches in Absprache mit dem Kunden eingekauft wurde, wird 1:1 weiterverrechnet.
  • Das entsorgen von Grüngut sowie die Miete von spezial-Geräten oder Hilfsmitteln werden mit dem Kunden abgesprochen und 1:1 verrechnet.
  • Ganztages-Rabatte gelten nur für die Arbeitszeit ab 8h pro Tag. Ausgeschlossen sind Stundentarife für Motorgeräte und die Miete von Spezial-geräten und Hilfsmitteln.

Arbeitszeit / Anfahrt:

  • Als Arbeitszeit gelten alle Tätigkeiten die zur Erledigung des Auftrages oder zur Vereinbarung gehören. Dies beinhaltet auch das Aus- und Einladen von Material, Geräten und Grüngut.
  • Auch die Fahrt zur Entsorgung von Grüngut bis zur Entsorgungsstelle gilt als Arbeitszeit.
  • Jede Anfahrt zum Kunden zwecks Ausführung eines erteilten Auftrages wird pauschal verrechnet (siehe Preisliste Anfahrtspauschale). Diese Pauschale beinhaltet auch die Rückfahrt.

Pauschalen:

  • Bei mehr oder weniger regelmäßig wiederkehrenden gleichen Arbeiten mit etwa gleichbleibendem Aufwand, können Pauschalen vereinbart werden.
  • Zur genauen Einschätzung für eine Pauschale, wird der erste Einsatz zum normalen Stundentarif plus Anfahrt verrechnet. Danach wird die Pauschale verhandelt.
  • Wird im einzelnen Einsatz aus einem bestimmten Grund der Aufwand gegenüber der vereinbarten Pauschale erheblich höher, wird der Kunde informiert und der Mehraufwand zum normalen Stundentarif zusätzlich verrechnet. Ist dies häufiger der Fall, muss der Pauschalbetrag neu verhandelt werden.
  • Der vereinbarte Pauschaltarif gilt jeweils pro Einsatz und bis Ende des Jahres. Motorgeräte, Betriebsmittel, Entsorgung und Anfahrt sind darin enthalten.
  • Ich behalte mir das Recht vor, am Ende des Jahres die Tarife neu zu bewerten um diese ggf. für das Folgejahr anzupassen. Den Kunden betreffende Änderungen werden frühzeitig kommuniziert und es wird eine neue Offerte erstellt.
  • Der Pauschalbetrag bedingt, dass mindestens 8 Aufträge in 12 Monaten ab Auftragserhalt erteilt werden. Erteilt der Kunde weniger Aufträge pro Jahr, wird die Differenz zu Einzelaufträgen in Regie nach Ablauf eines Jahres nachträglich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Zusammenarbeit vor dem 8. Auftrag des laufenden Jahres beendet. Wird die Zusammenarbeit jedoch seitens AS-GARTENHELFER.CH vorher beendet, bleibt der Pauschaltarif bestehen.
                                                          

                                                          Stand: märz 2025

Die Definition der begriffe liegt beim Verfasser!